AGB's
* Auszug aus der deutschen Hotelordnung der DeHoGa *
1. Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich, gültig abgeschlossen, sobald das Zimmer/die Wohnung durch den Gast/Auftrag-/Arbeitgeber schriftlich/mündlich bestellt/reserviert wurde (z.B. durch Abgabe einer Kostenübernahme oder mündlicher/schriftlicher Reservierungsbestätigung per E-Mail/Fax/SMS/WhatsApp) und die Anmietung des Zimmers/der Wohnung durch den Gastgeber/Auftragnehmer „Gästehaus-Vienenburg“ dem Gast/Auftrag-/Arbeitgeber gegenüber schriftlich/mündlich bestätigt/zugesagt wurde.
2. Falls eine mündlich/schriftliche Zusage/Bestätigung der Reservierung aus technischen-/zeitlichen Gründen durch den Auftragnehmer nicht mehr möglich war, kann diese noch am nächsten Arbeitstag durch den Auftragnehmer „Gästehaus Vienenburg“ an den Auftraggeber abgegeben werden (schriftlich/mündlich/per E-Mail/per Fax/per SMS).
3. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers/der Wohnung dem Gast Schadenersatz in Höhe des vereinbarten Zimmer/Wohnungs-Mietpreis zu leisten.
4. Der Gast/Mieter ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglich vereinbarten und gebuchten Leistungen (aus welchem Grund auch immer), den vollen vereinbarten oder betriebsüblichen Übernachtungspreis zu zahlen. Möglich, aber nicht verpflichtend ist ein Abzug (die Erstattung) der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen (z.B. Heizung, Wasser, Strom). Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen der DeHoGa bei der Übernachtung 15% des Übernachtungspreises p.P./ÜN, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 30% des Pensionspreises p.P/ÜN.
5. Bei Buchung unserer Gäste-/Monteurzimmer erheben wir für die Endreinigung der Gäste-/Monteurwohnung-/Zimmer einmalig einen Betrag von 10,-€ je gebuchtem Übernachtungszimmer (wird mit der Erstrechnung in Rechnung gestellt). Während des gesamten Aufenthalts (ohne Unterbrechung) wird der Betrag für die Endreinigung nur einmal erhoben.
6. Der Gastgeber (Vermieter) ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Monteurzimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
7. Bis zur anderweitigen Vergabe/Vermietung des Zimmers/der Monteurwohnung hat der Gast für die vereinbarte, abgeschlossene Mietdauer gem. Gastaufnahme-/Mietvertrag den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen (Mietpreis gem. Übernachtungs-Mietvertrag).
8. Der Wohnungs-/Zimmer-Mietpreis ist ein Nettopreis zuzügl. 7% MwSt.
9. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.
10. Beschädigungen am Inventar der angemieteten Monteurwohnung-/Zimmer (Teppich, Bett-/Wäsche, Schrank, Stuhl, Anrichte, Fernseher, Lampen, Gardinen, Bad-/Kücheneinrichtung, Wände, Decken) und Schlüsselverlust werden bei Auszug dem Übernachtungsgast bzw. dem Auftraggeber der Monteurwohnung-/Zimmer Reservierung in Rechnung gestellt.
11. ENERGIE IST TEUER. SOWOHL FÜR UNS, ALS AUCH FÜR DIE UMWELT! Beim Verlassen des Hauses/der Zimmer ist das Licht in allen Räumen auszuschalten. Ebenso sind, um Schimmelbildung vorzubeugen, die Heizungsthermostate auf 0 zu stellen und die Fenster auf "Kipp" zu öffnen. Das Trocknen von Klamotten in den Schlafräumen ist strengstens verboten. Klamotten dürfen lediglich im den dafür vorgesehenen Kellerräumen zum Trocknen aufgehangen werden. Zuwiderhandlung, sowie Schäden und Folgeschäden durch Nichtbeachtung der Hausordnung und AGB's wird durch den Vermieter in Rechnung gestellt.
12. Bei arbeits-/krankheitsbedingten etc. Vorkommnissen/Einschränkungen und dazu führender zeitlicher, außerplanmäßiger Mehrnutzung unserer "Monteursunterkünfte" erheben wir einen Energiezuschlag für den Mehrverbrauch von Heizung Gas/ÖL/Strom/Wasser i.H.v. 10,-€ pro Person/Zimmer täglich.
13. In all unseren Monteurunterkünften/Wohnräumen ist das „Rauchen“ nicht gestattet. Der Übernachtungsgast haftet bei Zuwiderhandlung für entstandene Schäden (Teppichboden, Laminat, PVC, Bettwäsche, Bezüge, u.s.w)
14. Die Gästehaus-/Wohnungs-/Zimmermiete ist für den reservierten Übernachtungszeitraum im Voraus zu entrichten. In der Rechnung sind die Miete und die Beträge für den gebuchten Service zzgl. Steuer (ohne Frühstück) ausgewiesen. Bei vorzeitigem Auszug aus den reservierten Zimmern, oder vorzeitiger Beendigung des abgeschossenen Mietverhältnisses (aus welchem Grund auch immer) besteht kein Anspruch auf Erlass der Zimmermiete, oder anteilige Rückerstattung-/Verrechnung der im Voraus gezahlten Miete, oder der noch zu entrichtenden Miete. Die Bettwäsche wird einmalig gestellt. Jeder weitere, gewünschte Bettwäsche-Wechsel wird zusätzlich mit 5,-€ abgerechnet. Für die Nutzung der Waschmaschine wird eine Gebühr (Wasser-/Abwasser/Strom/Wartung) je ausgeführtem Waschgang-/Waschmaschinennutzung von 3,-€ erhoben.
15. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Stand: 01.01.2020