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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Immobilien-Center-Vienenburg u. Finanz-Service-Vienenburg

38690 Goslar, Goslarer Straße 34 „Immobilien-/ Versicherungsmakler“ Reg.Nr.: IHK Braunschweig D-P20Y-C5WRM-94

 

Unsere Nachstehenden Geschäftsbedingungen werden zusammen mit der Exposébeschreibung und / oder anderer ausgegebener Informationen / Unterlagen (schriftlich wie mündlich) betreffend eines Kauf-Verkauf-Vermietung-Anmietung einer Immobilie, Beschaffung einer Finanzierung, Bestandteil der Vereinbarung zwischen Makler und Auftraggeber/Kunde.

 

1. Wir versichern, dass wir durch den Verkäufer/Eigentümer/Vermieter oder einem berechtigten Dritten befugt sind, das angebotene und zum Verkauf oder zur Vermietung stehende Objekt zu den umseitig genannten Bedingungen anzubieten.

 

Wir erklären weiterhin, dass die gemachten Angaben ausschließlich auf Informationen des Verkäufers/Vermieter/ Auftraggeber beruhen. Wir sind selbstverständlich ebenfalls um richtige und vollständige Angaben bemüht, können jedoch für diese Angaben des Verkäufers/Vermieter/Auftraggeber keine Haftung übernehmen. Weiterhin übernehmen wir für eventuelle inhaltliche Fehler (auch Preisangaben) keine Garantie.

 

2. Der Interessent ist ausdrücklich darüber informiert, dass er für den Fall der Kenntnis des Objekts bzw. des Eigentümers des Objekts diesen Umstand dem Makler unverzüglich mitzuteilen hat. Erfolgt keine Mitteilung ist die Weitergabe der Information des Maklers aus diesem Exposé an den Interessenten im Falle eines Vertragsabschlusses zumindest mitursächlich für den Erfolg und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung.

 

3. Die Empfänger/Leser aller durch Immobilien-Center-Vienenburg bzw. Finanz-Service-Vienenburg ausgehändigter Exposés haben dem Makler unverzüglich Kenntnis zu geben, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen er seinen Vertrag über das in diesen Exposés bezeichneten Objekten oder über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners abschließt.

 

4. Die ausgehändigten Exposés sind vertraulich zu behandeln. Ein Vertraulichkeitsbruch der ausgehändigten Exposés berechtigt Immobilien-Center-Vienenburg / Finanz-Service-Vienenburg für den Fall der Entstehung eines Schadens zum Schadensersatzanspruch.

 

5. Wenn keine gesonderte individuelle schriftliche Vereinbarung über die Fälligkeit von Provisionen getroffen wurde, gilt, dass der Empfänger /Leser/Auftraggeber des Exposés, sowie der Auftraggeber / Kauf- / Mietinteressent (Käufer und/oder Verkäufer / Vermieter/Mieter / Eigentümer) dem Makler am Tage des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages oder eines Mietvertrages für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses / Mietvertragsabschlusses den persönlich oder bei Zusendung eines schriftlichen Exposés genannten v.-H.-Satz des notariell beurkundeten Kaufpreises oder Mietzins zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu bezahlen hat. Dieser beträgt 3 % (Wohnimmobilien), 5 % (Gewerbeimmobilien) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (3,57 % Wohnimmobilien / 5,95 % Gewerbeimmobilien) des Kaufpreises bei einem Kaufvertragsabschluss, bzw. 2 Monats-Kalt-Mieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei einer Vermietung oder Anmietung. Bei der Vermittlung einer Finanzierung sind 1 % der durch die Bank genehmigten Finanzierungssumme als Vermittlungsprovision an den Makler zu zahlen.

 

Der Empfänger des Exposés hat die vereinbarte Vergütung auch für den Fall zu bezahlen, dass unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird. Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art schaden nicht und begründen weiterhin den vereinbarten Provisionsanspruch. Weicht der tatsächlich geschlossene Kaufvertrag inhaltlich von dem ab, was Gegenstand des Exposés war, wird aber mit ihm wirtschaftlich der gleiche Erfolgt erzielt, bleibt der Anspruch auf die ursprüngliche im Exposé vereinbarte Provision bestehen. Immobilien-Center-Vienenburg wird beauftragt auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist jeweils zum Quartalsende (falls nicht anders vereinbart) die umseitig benannte Immobilie zu verkaufen/vermieten. Dem Makler steht auch dann die Provision zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft betreffend der o.g. Immobilie innerhalb der nächsten 12 Monate nach Vertragskündigung zustande kommt oder der Auftraggeber an einen eigenen / fremdvermittelten Interessenten innerhalb der nächsten 12 Monate nach Vertragskündigung verkauft/vermietet. Die Berechnung der Courtage erfolgt auf den gesamten Wirtschaftswert des Vertrages. Erfolgt ein Vertragsabschluss, werde ich Immobilien-Center-Vienenburg sofort unterrichten und – unbeschadet eines Entgeltes von der Gegenseite – die o.g. Courtage zahlen.

 

6. Der Provisionsanspruch ist auch dann fällig, wenn der Verkauf mit einer anderen Partei zustande kommt, mit der der Empfänger/Leser des Exposés in einem besonders engen, persönlichen oder ausgeprägten wirtschaftlichen Verhältnis steht.

 

Für den Fall, dass zwischen einem Dritten und dem Verkäufer des Objekts ein Vertrag zustande kommt, haftet der Empfänger/Leser des Exposés auch dann für die vereinbarte Provision, falls sich der Empfänger auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruches beruft.

 

Kommt ein Kaufvertrag über ein anderes dem Verkäufer gehörendes Objekt zustande, so ist die vereinbarte Vergütung ebenfalls zu bezahlen, wenn der Makler im Rahmen des Auftrages den Nachweis zum Abschluss des Kaufvertrages mit dem Auftraggeber oder die Namenhaftmachung des Vertragspartners ermöglicht hat.

 

Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bzw. Vermietung und Verpachtung bleiben dem Verkäufer ausdrücklich vorbehalten, es sei denn, dass hierüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.

 

7. Der Empfänger/Leser des Exposés bestätigt abschließend, dass sonstige stillschweigende oder mündliche Nebenabreden über das Exposé hinaus nicht getroffen wurden und zusätzliche Vereinbarungen nur dann Gültigkeit erlangen, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

 

Gerichtsstand

Soweit eine gesetzliche Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, gilt Goslar als Gerichtsstand vereinbart.

 

Auftragsnehmer

Immobilien-Center-Vienenburg / Finanz-Service-Vienenburg, Hans-Günter Willuda, 38690 Goslar, Goslarer Straße 34,

Registrierungsnummer: D-P20Y-C5WRM-94 IHK-Braunschweig

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