PRIVAT-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Denn wer einer anderen Person einen Schaden verursacht, ist gesetzlich verpflichtet, diesen Schaden zu ersetzen.
Der Verursacher haftet dafür notfalls mit seinem gesamten Vermögen, in unbegrenzter Höhe. Gerade wenn Personen zu Schaden kommen, können horrende Schadensersatzforderungen entstehen, die den Verursacher finanziell ruinieren – wenn er sie überhaupt zahlen kann.
Deshalb gibt es die private Haftpflichtversicherung. Sie tritt für Schäden ein, die der Versicherte jemand anderem im Privatbereich versehentlich, fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht hat. Sie prüft dabei auch die Schadenshöhe und wehrt unberechtigte oder überhöhte Forderungen ab.
Als Beispiel: Sie laufen, das Handy am Ohr, über die Straße, ohne auf den Verkehr zu achten. Ein Autofahrer weicht aus und fährt gegen eine Laterne, wobei er verletzt wird. Die private Haftpflichtversicherung zahlt sowohl den entstandenen Sachschaden, als auch die Behandlungskosten und ggf. den Verdienstausfall des Geschädigten.
Welche Schäden können versichert werden?
Die private Haftpflichtversicherung kommt primär für Personen- und Sachschäden auf. Bei Personenschäden können das langwierige Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, bis hin zu lebenslangen Rentenzahlungen sein. Bei Sachschäden sind es z.B. Reparaturen, Wertersatz bei Totalschaden oder Nutzungsausfall.
Meist sind in der privaten Haftpflichtversicherung noch verschiedene weitere Risiken mit versichert, wie reine Vermögensschäden, Mietsachschäden und Allmählichkeitsschäden, Schlüsselverlust und Auslandsschäden. Wichtig ist auch eine Ausfalldeckung: Dabei zahlt die eigene Haftpflichtversicherung, wenn man selbst durch eine andere Person zu Schaden gekommen ist, die aber nicht haftpflichtversichert ist und den Schaden auch nicht selbst zahlen kann.
Eltern kleiner Kinder sollten zusätzlich so genannte "Schäden durch deliktunfähige Kinder" einschließen: Kinder unter 7 bzw. 10 Jahren sind gesetzlich nicht haftbar. Verursachen sie einen Schaden (ohne dass die Aufsichtspflicht verletzt worden wäre), ist theoretisch niemand haftbar. Mit dieser Zusatzklausel zahlt die private Haftpflichtversicherung trotzdem, und der Geschädigte geht nicht leer aus.
Absichtlich verursachte Schäden zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht. Ebenso wenig Schäden, die der Versicherte sich selbst verursacht hat. Ausgenommen sind auch Schäden, die in risikobehafteten Bereichen verursacht wurden, etwa beim Fahren eines Kraftfahrzeugs, im Beruf, bei verschiedenen Sportarten oder als Hundehalter – dafür gibt es jeweils gesonderte Haftpflichtversicherungen.
Private Haftpflichtversicherungen sind nicht teuer. Sie können dem Versicherten – und ggf. mitversicherten Familienmitgliedern – im Schadensfall aber die Existenz retten.
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