TIERHALTER-
HAFTPFLICHVERSICHERUNG
Für Haustiere gilt eine so genannte Gefährdungshaftung. Der Halter haftet für Schäden, die sein Haustier jemand anderem zufügt. Und zwar in unbegrenzter Höhe, auch wenn ihn selbst gar keine Schuld trifft. Bei Kleintieren wie Meerschweinchen, Kaninchen, Vögeln und auch Katzen sind Schäden meist gering. Dafür kommt die Privat-Haftpflichtversicherung auf.
Anders sieht es bei größeren Haustieren aus, insbesondere bei Hunden und Pferden. Sie können große Schäden anrichten, bei denen enorme Schadenssummen entstehen. So kann sich beispielsweise Ihr Pferd beim Ausritt erschrecken, durchgehen, auf die nächste Straße laufen und einen Unfall verursachen. Oder Ihr Hund missversteht das nett gemeinte Tätscheln eines Kindes und schnappt zu. Das zahlt die Privat-Haftpflichtversicherung nicht.
Leistungsumfang
Für solche Fälle gibt es die Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Sie zahlt Personen- und Sachschäden, die Ihr Haustier anderen Menschen zufügt. Besonders Personenschäden können sehr teuer werden: Behandlungskosten, gegebenenfalls Schmerzensgeld, schlimmstenfalls sogar eine lebenslange Invalidenrente. Deshalb wird eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro empfohlen.
Auch für Vermögens- und Mietsachschäden kommt die Tierhalter-Haftpflichtversicherung auf, etwa wenn ein Pferd die Mietbox beschädigt. Oft sind auch Deckschäden versichert. Angehörige und unbezahlte Tierhüter sind meist automatisch mitversichert. Ihr Nachbar darf also mit Ihrem Hund Gassi gehen, wenn Sie gerade unterwegs sind. Bei Pferden sollten Reitbeteiligungen hingegen namentlich mitversichert werden.
Viele Versicherer zahlen selbst bei grober Fahrlässigkeit, etwa wenn die Pferdekoppel nicht richtig gesichert war und Ihr Pferd deshalb auf die Straße laufen konnte. Bei absichtlich verursachten Schäden zahlt die Tierhalter-Haftpflichtversicherung aber nicht. Ebenso wenig, wenn ihr Tier Sie selbst verletzt – Haftpflichtversicherungen zahlen nur Fremdschäden.
Versicherungspflicht für Hundehalter
Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung versichert nur private Haustiere, keine gewerblichen Nutztiere. Bei Pferden können aber gelegentliche gewerbliche Kutschfahrten mitversichert werden, beispielsweise vor einer Hochzeitskutsche.
Für Pferdehalter ist die Tierhalter-Haftpflichtversicherung freiwillig. Für Hundehalter besteht in einigen Bundesländern Versicherungspflicht. Gesellschaftshunde wie Havaneser und Mops werden problemlos versichert. Manche Versicherer lehnen aber so genannte "Listenhunde" ab, oder verlangen höhere Beiträge.
Als Tierhalter können Sie sich und andere schützen, indem Sie ihr Tier gut behandeln und sein Wesen, seine Bedürfnisse und seine Körpersprache kennen und respektieren. Trotzdem kann es zu Unfällen und Missverständnissen kommen – dann schützt eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ihr Konto.
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